Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Ingenieurbüro TGA² GmbH
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der
Ingenieurbüro TGA² GmbH
[Geschäftsanschrift einfügen]
vertreten durch die Geschäftsführung
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Registergericht einfügen] unter HRB [Nummer einfügen]
[USt-IdNr. / Steuernummer, falls gewünscht einfügen]
nachfolgend „Ingenieurbüro TGA²“ oder „Auftragnehmerin“ genannt,
und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Ingenieurbüro TGA² bietet Leistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, kurz TGA, an. Insbesondere handelt es sich hierbei um:
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Planungsdienstleistungen für die technische Gebäudeausrüstung, zum Beispiel Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831-1 und hydraulische Abgleiche nach VdZ-Verfahren B,
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individuelle Planungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung,
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digitale CAD-Zeichenleistungen nach individuellem Kundenwunsch,
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fördermittelfähige Planungsdienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit KfW- und BAFA-Förderungen,
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sonstige Beratungs-, Berechnungs-, Planungs- und Zeichenleistungen im Bereich der TGA.
(3) Gegenstand des jeweiligen Auftrages ist die Erstellung des beauftragten Werkes. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn der Kunde das Werk abgenommen hat oder die Abnahme nach den gesetzlichen Regelungen als erfolgt gilt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Ingenieurbüro TGA² und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ingenieurbüro TGA² stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde übermittelt Ingenieurbüro TGA² für den Vertragsschluss alle benötigten Unterlagen und Informationen. Ingenieurbüro TGA² erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot. Der Preis und der Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und Ingenieurbüro TGA² den Auftrag bestätigt. Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung nochmals die wesentlichen Zahlungsbedingungen und den vereinbarten Leistungsumfang mitgeteilt.
(3) Ingenieurbüro TGA² ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Ingenieurbüro TGA² aufgrund fachlicher, technischer, organisatorischer oder gesetzlicher Gründe die Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringen kann oder darf. Bereits entstandene Vergütungsansprüche für bis dahin erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Inhalt des Werkvertrages
(1) Ingenieurbüro TGA² erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung durch Erstellung des beauftragten Werkes.
(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(3) Sämtliche Unterlagen, Berechnungen, Pläne, Zeichnungen, Konzepte, Dateien und sonstigen Arbeitsergebnisse von Ingenieurbüro TGA² sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie urheberrechtlich schutzfähig sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von Ingenieurbüro TGA² zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Verwendung erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Aufgabenstellung bei Vertragsschluss beziehungsweise der in der Auftragsbestätigung festgelegte Leistungsumfang. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts bedürfen einer gesonderten Vereinbarung einschließlich einer etwaigen Preisvereinbarung. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Kunden besteht nicht, insbesondere findet § 1 Abs. 3 VOB/B keine Anwendung, sofern die VOB/B nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Durchführung der Werkleistung
(1) Die Erstellung des Werkes beruht auf Mitwirkung und Kooperation. Der Kunde ist verpflichtet, Ingenieurbüro TGA² alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist außerdem für die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails verantwortlich.
(2) Ingenieurbüro TGA² ist berechtigt, die Erstellung des Werkes zu verschieben, sofern bei Ingenieurbüro TGA² oder einem von Ingenieurbüro TGA² eingeschalteten Dritten eine nicht von Ingenieurbüro TGA² zu vertretende Verhinderung eintritt, insbesondere durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen, Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
(3) Abbildungen, Beschreibungen oder beispielhafte Darstellungen von Leistungen auf der Website oder in Unterlagen von Ingenieurbüro TGA² dienen der Illustration und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Ingenieurbüro TGA² ist berechtigt, fachlich erforderliche Anpassungen an der Leistung vorzunehmen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des vereinbarten Werkes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(5) Soweit Fertigstellungszeiten genannt werden, handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
(6) Zusendungen und Rücksendungen von Unterlagen, Arbeiten und Leistungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 5 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Nach der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung von Ingenieurbüro TGA². Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Ingenieurbüro TGA² zu überweisen.
(2) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Angebot beziehungsweise die Rechnung weist aus, ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer anfällt.
Alternative, falls ihr nicht mehr Kleinunternehmer seid:
„Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.“
Alternative, falls ihr weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzt:
„Sofern Ingenieurbüro TGA² die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wurde ab 2025 neu gefasst; bitte diesen Punkt unbedingt mit Steuerberatung oder Buchhaltung abgleichen.
(3) Der Kunde kann gegenüber Forderungen von Ingenieurbüro TGA² nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(4) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Schutzrechte von Ingenieurbüro TGA² und Dritten
(1) Ingenieurbüro TGA² behält sich an allen von ihr erstellten EDV-Programmen, Berechnungen, technischen Zeichnungen, Plänen, Konzepten, Unterlagen und sonstigen geistigen Schöpfungen sämtliche Rechte vor, soweit diese gesetzlich geschützt sind.
(2) Der Kunde erhält an den von Ingenieurbüro TGA² erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Eine darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse ist nur mit vorheriger Zustimmung von Ingenieurbüro TGA² zulässig, soweit sie nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
(4) Ingenieurbüro TGA² behält dauerhaft alle Rechte an ihrem Namen, ihrem Logo, ihrer Marke und sonstigen Kennzeichen. Name, Marke und Logo von Ingenieurbüro TGA² dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.
(5) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von Ingenieurbüro TGA² erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, soweit die Verletzung auf Vorgaben, Unterlagen oder Beistellungen des Kunden beruht, stellt der Kunde Ingenieurbüro TGA² von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde wird Ingenieurbüro TGA² unverzüglich schriftlich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren.
§ 7 Mängelrechte
(1) Soweit Ingenieurbüro TGA² in Produktunterlagen, auf der Website oder in sonstigen Unterlagen Aussagen zu Leistungen, Beschaffenheiten oder Ergebnissen macht, werden diese Aussagen nur dann Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(3) Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 634a BGB.
(4) Von der Mängelbeseitigungspflicht ausgeschlossen sind Mängel, die nach der Abnahme durch fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung, durch nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte, durch gewaltsame Einwirkung oder durch normale bestimmungsgemäße Abnutzung entstanden sind.
§ 8 Haftung
(1) Ingenieurbüro TGA² haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet Ingenieurbüro TGA², soweit in Absatz 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(3) Die Haftung von Ingenieurbüro TGA² für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.
(4) Vor der technischen Anwendung von Berechnungen, Planungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen sind diese durch den Kunden beziehungsweise durch die hierfür fachlich verantwortlichen Personen auf Plausibilität, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn Ingenieurbüro TGA² auf Grundlage von Angaben, Unterlagen oder Annahmen des Kunden tätig geworden ist.
(5) Soweit Ingenieurbüro TGA² auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, haftet Ingenieurbüro TGA² nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse dieser Dritten, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit kein gesetzlicher Eigentumsverlust eintritt, behält sich Ingenieurbüro TGA² das Eigentum und das Verfügungsrecht an den erstellten Werken, Unterlagen und Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
§ 10 Datenschutz
(1) Ingenieurbüro TGA² verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
(2) Die vom Kunden mitgeteilten Daten werden insbesondere zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation mit dem Kunden, zur Rechnungsstellung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzinformationen beziehungsweise der Datenschutzerklärung von Ingenieurbüro TGA² auf der Website.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht. Über ein etwaig bestehendes Widerrufsrecht wird der Kunde gesondert belehrt.
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Ingenieurbüro TGA² ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung wirksam ausgeschlossen werden kann.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Ingenieurbüro TGA² GmbH. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Firma: Ingenieurbüro TGA² GmbH
Geschäftsanschrift: Fasanenweg 27, 38324 Kissenbrück
Geschäftsführer: Tom Reinbeck, Roman Rau
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
HRB-Nummer: HRB 212118
USt-IdNr. oder Steuernummer: [einfügen]
Umsatzsteuerstatus: Regelbesteuerung oder § 19 UStG
