§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1)Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Einzelunternehmen Ingenieurbüro TGA², vertreten durch Tom Reinbeck Fasanenweg 27 in 38324 Kissenbrück und Herrn Roman Rau, Forststr. 68, 38108 Braunschweig, im Folgenden „Ingenieurbüro TGA²“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Ingenieurbüro TGA² bietet Leistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) an. Insbesondere handelt es sich bei den Leistungen um:
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Planungsdienstleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (z. b. Heizlast nach DIN EN 12831-1, Hydraulischer Abgleich nach VdZ Verfahren B).
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Individuelle Planungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
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Digitale CAD-Zeichenleistungen nach individuellem Kundenwunsch.
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Fördermittelfähige Planungsdienstleistungen (KfW, Bafa)
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Individuelle Planungsdienstleistungen im Bereich der TGA
(3)Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung eines beauftragten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn der Kunde das Werk abgenommen hat. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Ingenieurbüro TGA² und dem Kunden.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Ingenieurbüro TGA² ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde übersendet für den Vertragsschluss alle benötigten Unterlangen Ingenieurbüro TGA². Ingenieurbüro TGA² erstellt sodann ein Angebot, welches der Kunde annimmt. Ein Preis wird dem Kunden im Angebot durch Ingenieurbüro TGA² genannt. Nimmt Ingenieurbüro TGA² den Auftrag des Kunden an erhält der Kunde die Auftragsbestätigung.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn Ingenieurbüro TGA² die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung nochmals die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von Ingenieurbüro TGA² mitgeteilt.
(3) Die Ingenieurbüro TGA² ist berechtigt, einen Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Ingenieurbüro TGA² aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Herstellung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Ingenieurbüro TGA² für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 3 Inhalt des Werkvertrages
(1) Ingenieurbüro TGA² erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er das beauftragte Werk für den Kunden herstellt.
(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(3) Sämtliche Unterlagen von Ingenieurbüro TGA²s sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite von Ingenieurbüro TGA²s und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Ingenieurbüro TGA²s Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(4) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Aufgabenstellung bei Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges oder -inhaltes bedürfen einer Vereinbarung inklusive der Preisvereinbarung. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers besteht nicht (insbesondere findet § 1 Abs. 3 VOB/B keine Anwendung).
§ 4 Durchführung der Werkleistung
(1) Die Erstellung des Werkes beruht auf Kooperation. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(2) Ingenieurbüro TGA² ist berechtigt, die Erstellung des Werkes zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Ingenieurbüro TGA² ohne eigenes Verschulden daran hindern, das das Werk zum vereinbarten Termin fertiggestellt ist. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung des Werkes auf der Website von Ingenieurbüro TGA² dienen lediglich der Illustration und sind nur annähernde Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Ingenieurbüro TGA² ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt des Werkes aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Werkes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(5) Die Dauer der Herstellung des jeweiligen Werks ist in der Auftragsbestätigung genannt. Es handelt sich dabei immer nur um eine voraussichtliche Zeitangabe ohne entsprechende Fertigstellungsgarantie.
(6) Zusendungen und Rücksendungen von Arbeiten und Leistungen erfolgen auf die Gefahr des Kunden.
§ 5 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
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Nach der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung von Ingenieurbüro TGA² die er innerhalb von 7 Tagen auf das Geschäftskonto von Ingenieurbüro TGA² überweisen muss.
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Da Ingenieurbüro TGA²s ein Kleinunternehmen ist wird die Umsatzsteuer aufgrund §19 UstG nicht erhoben.
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Der Kunde kann gegenüber den Forderungen Ingenieurbüro TGA²s nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
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Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
§ 6 Schutzrechte des Ingenieurbüro TGA²s und Dritter
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen des Werkes, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit Ingenieurbüro TGA²s für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt Ingenieurbüro TGA² zu.
(2) Der Kunde überträgt hiermit Ingenieurbüro TGA² bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Ingenieurbüro TGA² behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo Ingenieurbüro TGA²s dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.
(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von Ingenieurbüro TGA² erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Kunde Ingenieurbüro TGA² von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Kunden beruhen. Der Kunde wird Ingenieurbüro TGA² unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.
(5) Ingenieurbüro TGA² behält sich an allen EDV-Programmen, Berechnungen, Technischen Zeichnungen, Plänen, Konzepten und sonstigen geistigen Schöpfungen das Urheberrecht vor. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten als vereinbart.
§ 7 Mängelrechte
(1) Soweit Ingenieurbüro TGA² in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht, werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Verbraucher.
(3) Für die Verjährung der Mängelansprüche eines Verbrauchers gilt § 634a BGB.
(4) Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäßen Abnutzung entstanden sind.
§ 8 Haftung
(1) Ingenieurbüro TGA² haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet Ingenieurbüro TGA² – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung von Ingenieurbüro TGA² für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Vor der technischen Anwendung der Ergebnisse der Berechnung des Wärmebedarfs ist die Berechnung auf Fehlannahmen von Ingenieurbüro TGA² zu überprüfen. Die Haftung von Ingenieurbüro TGA² ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es den gesetzlichen Bestimmungen nicht widerspricht. Soweit Ingenieurbüro TGA² auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdenleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Ingenieurbüro TGA² nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungsbringer.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich Ingenieurbüro TGA² das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Werken bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung.
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 12 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Werkvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Werkvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Ingenieurbüro TGA²s. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.